und hier noch leider ein paar regeln und rechtliches
wenn sich viele bullifahrer auf einem campingplatz treffen werden wie bei allen zusammenkünften von gruppen leider auch regeln gebraucht
dem platzwart und dem personal bitte freundlich begegnen denn dieser stellt uns seinen platz wirklich günstig zur verfügung und freut sich auf uns
auf dem campingplatz gilt natürlich die STVO sowie euer gesunder menschenverstand. es gilt auf dem platz absolutes schritttempo selbstverständlich sollte auch nur das nötigste gefahren werden den motor unnötig laufen lassen gilt als NO GO !
von abends 21.00 uhr bis morgens 08.00 uhr gilt auf dem platz ein fahrverbot damit alle mit ausgeprägtem schlaf nicht gestört werden
ab 22.00 uhr ist die lautstärke der musik auf „zimmerlautstärke“ herabzuregeln
hunde müssen generell an der leine geführt werden
der zur verfügung gestellte strom ist nur für leuchten oder die kühlbox da. wie auf allen anderen plätzen auch sind mikrowellen, waffeleisen, haushaltkühlschränke und vergleichbares nicht gestattet
der müll wird getrennt bzw in säcke verstaut und bei der abfahrt ordentlich entsorgt. es bleibt bitte nichts auf dem platz liegen
anweisungen des orga-teams sind folge zu leisten wer sich nicht an diese regeln und anweisungen hällt muss mit einem platzverweis rechnen. die gebühren werden dann nicht erstattet
es besteht kein anspruch auf rückerstattung der campingplatz- gebühren bei vorzeitiger abreise. egal warum
auf dem treffen wird natürlich fotografiert und dieser bilder werden dann online gestellt. die kennzeichen werden nicht unkenntlich gemacht da das gelände öffentlich ist. jeder teilnehmer erklärt sich bei auffahrt auf das gelände mit einer evtl veröffentlichung einverstanden
nicht im vorwege angemeldete gewerbliche werbung ist untersagt und kann zu einem platzverweis führen
die organisatoren sind nicht die veranstalter des bulli treffens - das treffen organisiert sich durch die teilnehmer selbst
jeder teilnehmer des bulli treffens haftet für seine schäden oder die schäden die er verursacht selbst und erkennt durch seine anmeldung und teilnahme diese regeln an und verzichtet ausdrücklich darauf, gegen den organisator schadensersatz oder haftpflichtansprüche vorzubringen oder durchzusetzen.
jeder teilnehmer erkennt diesen haftungsausschluss mit seiner anmeldung und/oder teilnahme an